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AGB von Ruprecht Marketing

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Version 3.0.0 vom 2023-03-18

 

A. Generelles

  1. Die vorliegenden AGB von Ruprecht Marketing (Kurzform für “allgemeine Geschäftsbedingungen”, nachstehend AGB) gelten für sämtliche Beziehungen zwischen den Kunden und Ruprecht Marketing by Marc Oliver David Ruprecht, Geissbrunnenweg 37, 4552 Itingen (Schweiz), mitsamt der Niederlassung in Col. Independencia, Paraguay (nachstehend Ruprecht Marketing).
  2. Grundlage für die AGB bildet das UN-Kaufrecht.
  3. Abweichende Bestimmungen, soweit gesetzlich zulässig sind möglich, bedürfen jedoch der gegenseitigen schriftlichen Einverständniserklärung (E-Mail-Verkehr genügt)
  4. Die Datenschutzerklärung von Ruprecht Marketing bildet einen integralen Bestandteil dieser AGB und geht diesen sowie allfälligen bilateralen Absprachen zwischen dem Kunden und Ruprecht Marketing im Zweifelsfalle vor.
  5. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden sämtliche Rechnungen für Kunden mit Sitz in Paraguay in Guarani (nachstehend Gs), für alle anderen in Schweizer Franken (nachstehend Fr.) fakturiert. Falls der Kunde die Rechnung in einer anderen Währung begleicht, gilt der Tageskurs zum Zeitpunkt der Bezahlung.
  6. Ruprecht Marketing behält sich das Recht vor, die vorliegenden Bedingungen einschliesslich deren integraler Bestandteile jederzeit ohne Vorankündigung anzupassen, dokumentiert diese Änderungen jedoch mittels einer Versionsübersicht. Bei einem abgeschlossenen Vertrag gilt bei einer allfälligen nachträglichen Mutation die Version zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
  7. Es bestehen auch französische, englische und spanische Übersetzungen des vorliegenden Textes, die jedoch einen rein informativen Charakter besitzen. Es gilt auf jeden Fall das deutschsprachige Original, selbst im Falle widersprüchlicher Versionen zum gleichen Zeitpunkt.
  8. Falls eine Bestimmung der AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein sollte, so gelten alle übrigen Bestimmungen unverändert (salvatorische Klausel). Anstelle der entsprechenden Bestimmung ist diejenige gesetzliche Regelung anzuwenden, die den Geist der Bestimmung bestmöglich erfüllt.
  9. Als Gerichtsstand für allfällige Streitfragen zwischen dem Kunden und Ruprecht Marketing gilt Sissach BL, Schweiz (für Kunden in Paraguay: Villarrica, Guaíra). Ruprecht Marketing behält sich jedoch das Recht vor, den Kunden auch am Gerichtsstand dessen Geschäftssitzes zu belangen.

 

B. Rechtlicher Rahmen zu Aufträgen

  1. Jegliche Arbeit, die Ruprecht Marketing für einen Kunden gegen Entgelt verrichtet, gilt als einfacher Auftrag.
  2. Wenn Ruprecht Marketing ein Angebot unterbreitet, so gilt dieses als bestellt, sobald der Kunde den Auftrag schriftlich erteilt hat.
  3. Der Auftrag gilt als erfüllt, sobald sämtliche Arbeiten gemäss Auftrag durch Ruprecht Marketing erledigt sind und der Kunde die entsprechende(n) Rechnung(en) vollständig beglichen hat.

 

C. Designs (Websites und graphische Arbeiten)

a. Generelles

  1. “Designs” bezieht sich auf sämtliche Dienstleistungen, die auf dieser Website in den Rubriken “Webdesign” oder “Grafikdesign” angeboten werden.
  2. Ruprecht Marketing verpflichtet sich, sämtliche Designs gemäss Auftrag sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen zu erstellen.

b. Erstellen des Designs

  1. Ruprecht Marketing erstellt für den Kunden ein Design im Rahmen des bestellten Pakets bzw. der angebotenen und bestellten individuellen Leistung. Dabei sorgt Ruprecht Marketing dafür, dass das Material erst publiziert wird, sobald der Kunde dies freigegeben hat. Speziell bei Websites stellt Ruprecht Marketing sicher, dass nur sie selber sowie der Kunde die Website sehen kann (Maintenance Mode).
  2. Die Aufgaben gemäss C. b. 1 gelten dann als erfüllt, sobald der Kunde das Design definitiv abgesegnet und Ruprecht Marketing das Material verfügbar gemacht hat (Maintenance Mode ausgeschaltet, definitive digitale Druckvorlagen zugestellt).

c. Fakturierung des Designs

  1. Nach Abschluss der Arbeiten im Sinne von C. b. 2 stellt Ruprecht Marketing dem Kunden die Arbeiten in Rechnung. Der Kunde begleicht die Rechnung innert 10 Banktagen nach Erhalt.
  2. Bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung gemäss C. c. 1 bleiben sämtliche Materialien Eigentum von Ruprecht Marketing und dürfen nur mit deren Einverständnis durch den Kunden kommerziell genutzt werden.
  3. Ruprecht Marketing behält sich das Recht vor, bei nicht fristgerechter Begleichung ohne Vorwarnung ihre Forderungen z. B. mittels Inkasso oder Betreibung geltend zu machen sowie online publizierte Werbematerialien wieder vom Netz zu nehmen.
  4. Ruprecht Marketing behält sich das Recht vor, Rechnungen für externe Dienstleistungen, z. B. das kostenpflichtige Herunterladen von Bildern und Videos oder das Erstellen von Fotografien von Drittanbietern, separat im Voraus zu verrechnen.

d. Urheberrecht

  1. Grundsätzlich gilt, dass das geistige Eigentum von Designs, die Ruprecht Marketing erstellt hat, mit dem Abschluss des entsprechenden Auftrags im Sinne von Titel B 3. auf den Kunden übergeht, bis dahin aber Eigentum der Ruprecht Marketing bleibt.
  2. Ruprecht Marketing verpflichtet sich, ausschliesslich Werbematerialien (z. B. Bilddateien, Logos, technische Zeichnungen) zu verwenden, welche Ruprecht Marketing entweder selber erstellt oder kommerziell zu diesem Zweck erworben hat. Auf Wunsch oder Verlangen muss Ruprecht Marketing dies entsprechend belegen, z. B. durch das Vorlegen der Design-Entwürfe oder einer Rechnung seitens des entsprechenden Lieferanten.
  3. Für Werbematerialien (siehe C. d. 2), die der Kunde zur Verfügung stellt, ist dieser auch namentlich und insbesondere bezüglich der Einhaltung der Urheberrechtsbestimmungen verantwortlich. Ruprecht Marketing lehnt jegliche diesbezügliche Haftung ab und geht im guten Glauben davon aus, dass besagte Materialien geistiges Eigentum des Kunden sind. Hiervon sind ausschliesslich eingetragene Marken ausgenommen, für die analog C. d. 4 Geltung hat.
  4. Falls der Kunde für seine Werbematerialien eine geschützte Marke verwenden möchte, muss dieser gegenüber Ruprecht Marketing die entsprechende Berechtigung des Eigentümers der Marke schriftlich und glaubwürdig nachweisen. Ruprecht Marketing ist berechtigt, den entsprechenden Nachweis im Falle eines Rechtsstreits, z. B. infolge einer Urheberrechtsklage des Eigentümers, im eigenen Interesse zu verwenden.
  5. Ruprecht Marketing ist keinesfalls haftbar für irgendwelche Urheberrechtsverletzungen, die der Kunde mit seinem Benutzerprofil eigenständig begangen hat (z. B. nachträgliches Hochladen geschützter Bilder).

e. Hosting – Allgemeines und Fakturierung

  1. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist Ruprecht Marketing für das Hosting der Website verantwortlich. Die Hosting-Periode dauert dabei jeweils genau 365 Tage (in Schaltjahren 366 Tage).
  2. Das Hosting verlängert sich ohne schriftliche Kündigung durch eine der Parteien mindestens 60 Tage vor Beginn der nächsten Hosting-Periode jeweils stillschweigend um ein weiteres Jahr.
  3. Sofern das Hosting nicht gekündigt worden ist, stellt Ruprecht Marketing die Rechnung für die nächste Hosting-Periode mindestens 30 Tage vor deren Beginn. Diese muss durch den Kunden innert 10 Tagen beglichen werden, ansonsten gilt das Hosting als gekündigt, die Rechnung bleibt jedoch geschuldet.

 

D. Marketing-Beratung sowie übrige Dienste

a. Generelles und Haftungsausschluss

  1. Ruprecht Marketing berät und unterstützt seine Kunden im Rahmen des erteilten Auftrags nach bestem Wissen und Gewissen sowie der berufstandsmässigen Sorgfaltspflicht.
  2. Ruprecht Marketing ist keinesfalls für Schäden haftbar, falls der Kunde erteilte Empfehlungen nicht vollständig, sachgemäss und/oder zeitgerecht umsetzt.
  3. Falls der Kunde erteile Ratschläge vollständig, sachlich korrekt und innert sinnvoller Frist umsetzt, kann Ruprecht Marketing dennoch nur für Schäden haftbar gemacht werden, sofern diese kausal mit den Vorschlägen in Verbindung gebracht werden können und letztere das Prinzip des Vorsatzes (Böswilligkeit) oder der Grobfahrlässigkeit nachweislich erfüllen.

b. Preis und Zahlungsbedingungen

  1. Ruprecht Marketing bietet Marketing-Beratung sowie weitere Dienstleistungen nach Absprache zu einem Stundensatz von Fr. 25 bzw. Gs 200’000 an.
  2. Bei internationalen Transaktionen gehen die Kontogebühren zulasten des Kunden.
  3. Ruprecht Marketing behält sich ausdrücklich das Recht vor, eine Akonto-Zahlung von bis zu 50% des vereinbarten Auftrags zu verlangen. Dienstleistungen, die durch Dritte erbracht werden, können sogar vollständig zum Voraus verrechnet werden.
  4. Ein allfälliges Guthaben des Kunden bei Auftragsende muss diesem auf Verlangen innert dreier Banktage ausbezahlt, andernfalls für weitere Dienstleistungen gutgeschrieben werden. Ein weder ausbezahltes noch mit Dienstleistungen verrechnetes Guthaben verfällt jedoch innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Auftrages, für den die Anzahlung ursprünglich bestimmt war.